OPTOVIT forte Kapseln

270 St

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OPTOVIT forte Kapseln 270 St

04923776

Nahrungsergänzung/Vitalität
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Details
PZN04923776
AnbieterHERMES Arzneimittel GmbH
Packungsgröße270 St
DarreichungsformKapseln
Produktname
Rezeptpflichtignein
Apothekenpflichtigja
Anwendungshinweise
  • Nehmen Sie die Kapsel bitte unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser [200 ml]) ein.

 

  • Nehmen Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
    • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
      • Vorbeugung:
        • Erwachsene nehmen täglich 1 Kapsel von dem Arzneimittel ein (entsprechend 134,2 mg RRR-alpha-Tocopherol).
        • Für Erwachsene sind zur Vorbeugung eines Vitaminmangels in der Regel Dosierungen von maximal 50 mg RRR-alpha-Tocopherol pro Tag ausreichend.
      • Behandlung:
        • Erwachsene nehmen täglich 1 - 2 Kapseln von dem Arzneimittel (entsprechend 134,2 bis 268,4 mg RRR-alpha-Tocopherol).
      • Kinder:
        • Für Kinder stehen Präparate mit einem niedrigeren Wirkstoffgehalt zur Verfügung.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Die Dauer der Einnahme ist abhängig vom Verlauf der Grunderkrankung. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt!
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von dem Arzneimittel zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge von dem Arzneimittel eingenommen haben, als Sie sollten
    • Gefährliche Krankheitserscheinungen bei Überdosierung sind nicht bekannt.

 

  • Wenn Sie die Einnahme von dem Arzneimittel vergessen haben
    • Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Stück
200 IE RRR-alpha-Tocopherol
134.23 mg RRR-alpha-Tocopherol Äquivalent
+ Gelatine
+ Glycerol
+ Kohlenhydrate
+ Sojabohnenöl
Gegenanzeigen
  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden,
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber RRR-a-Tocopherol (Vitamin E) oder einen der sonstigen Bestandteile von dem Arzneimittel sind.
Nebenwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel kann dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
    • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
      • Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
      • Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
      • Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
      • Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
      • Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000
      • Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
    • Mögliche Nebenwirkungen:
      • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
        • Sehr selten treten bei hohen Dosen in einem Bereich von 800 mg RRR-alpha-Tocopherol (Vitamin E) pro Tag (entspricht ca. 6 Kapseln von dem Arzneimittel pro Tag) Magen- und Darmbeschwerden auf.
      • Erkrankungen des Hormonsystems
        • Häufigkeit nicht bekannt: Bei längerer Einnahme von Dosen über 400 mg RRR-alpha-Tocopherol pro Tag (entspricht ca. 3 Kapseln von dem Arzneimittel pro Tag) kann es zu einer Senkung des Schilddrüsenhormonspiegels im Blut kommen.
    • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht hier angegeben sind.
Wechselwirkungen
  • Bei Einnahme von dem Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln:
    • Die Wirkung von dem Arzneimittel wird wie folgt beeinflusst:
      • Die Wirkung von dem Arzneimittel kann bei gleichzeitiger Einnahme von eisenhaltigen Arzneimitteln vermindert werden.
    • Die Wirkung nachfolgend genannter Arzneistoffe bzw. Präparategruppen kann bei gleichzeitiger Behandlung beeinflusst werden:
      • Die Hemmung der Blutgerinnung durch Arzneistoffe aus der Gruppe der Vitamin K-Antagonisten (Phenprocoumon, Warfarin, Dicumarol) kann bei gleichzeitiger Einnahme von Vitamin E verstärkt werden. Die Blutgerinnung ist daher sorgfältig zu überwachen.
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Schwangerschaftshinweise
Wechselwirkungen
  • Schwangerschaft und Stillzeit:
    • Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
    • In der Schwangerschaft sollten Sie täglich 13 mg Vitamin E zu sich nehmen.
    • RRR-alpha-Tocopherol passiert die Plazenta. Bislang wurden beim ungeborenen Kind - auch bei höheren Einnahmemengen - keine Schädigungen beobachtet. In der Stillzeit sollten Sie täglich 17 mg Vitamin E zu sich nehmen. RRR-alpha-Tocopherol gelangt in die Muttermilch.
Hinweise
  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme von dem Arzneimittel ist erforderlich,
    • wenn Sie gleichzeitig bestimmte Arzneimittel zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen.
      • Befragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt.
    • wenn bei Ihnen gleichzeitig ein Vitamin K-Mangel besteht. Bei durch Malabsorption bedingtem, kombinierten Vitamin E- und Vitamin K-Mangel ist die Blutgerinnung sorgfältig zu überwachen, da es in Einzelfällen zu einem starken Abfall von Vitamin K kam.
      • Befragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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