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HEPA MERZ Granulat 3.000 Btl.

100 St

1,78 € / 1 St 3
177,63 € 3

HEPA MERZ Granulat 3.000 Btl. 100 St

07620639

Stärkung & Konzentration
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In folgenden Packungsgrößen erhältlich

Für Sie empfohlen

Details
PZN 07620639
Anbieter Merz Therapeutics GmbH
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Darreichungsform Granulat
Produktname Hepa-Merz 3000
Monopräparat ja
Wirksubstanz Ornithin aspartat
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
  • Das Arzneimittel ist ein Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen.
  • Das Arzneimittel wird in reichlich Flüssigkeit (z. B. ein Glas Wasser, Tee oder Saft) gelöst zu den Mahlzeiten oder im Anschluss daran eingenommen.

 

  • Nehmen/Wenden Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein/an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
    • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
      • bis zu 3mal täglich den Inhalt von 1-2 Beuteln von dem Arzneimittel gelöst einnehmen.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge von dem Arzneimittel eingenommen/angewendet haben, als Sie sollten:
    • Vergiftungserscheinungen sind bei Überdosierung von Ornithinaspartat bislang nicht beobachtet worden.
    • Wenn erforderlich, wird Ihr Arzt eine Behandlung der bei Ihnen auftretenden Beschwerden vornehmen.

 

  • Wenn Sie die Einnahme/Anwendung von dem Arzneimittel vergessen haben:
    • Nehmen/Wenden Sie nicht die doppelte Dosis ein/an, wenn Sie die vorherige Einnahme/Anwendung vergessen haben.
    • Setzen Sie beim nächsten Mal die Einnahme wie in der Dosierungsanleitung beschrieben fort.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Anwendungsgebiete
  • Das Arzneimittel ist ein Arzneimittel zur Stimulierung der Ammoniakentgiftung durch Steigerung der Harnstoffsynthese in der Leber. Weiterhin dient es der Ammoniakentgiftung im Gewebe, also außerhalb der Leber (extrahepatisch).
  • Das Arzneimittel wird angewendet zur Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen auf Grund gestörter Entgiftungsleistung der Leber (z. B. bei Leberzirrhose) mit den Symptomen der latenten und manifesten hepatischen Enzephalopathie.
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff verbessert die Ausscheidung von giftigem Ammoniak aus dem Blut. In der Leber werden aus Ornithin und Ammoniak ungiftige Verbindungen aufgebaut. Dadurch verringert sich die Konzentration an Ammoniak. Dies ist dann erwünscht, wenn die Entgiftungsleistung der Leber gestört ist, z.B. bei Lebererkrankungen.
Zusammensetzung
bezogen auf 5 Gramm
3000 mg Ornithin aspartat
1494.68 mg Ornithin
1482.7 mg Aspartat Ion
Aromastoffe, natürlich und naturidentisch
+ Citronensäure, wasserfrei
+ Fructose
+ Kohlenhydrate
+ Gelborange S
+ Natrium cyclamat
+ Povidon K25
+ Saccharin, Natriumsalz
Gegenanzeigen
  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen/angewendet werden
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Ornithinaspartat oder einen der sonstigen Bestandteile von dem Arzneimittel sind
    • wenn Sie unter stärkerer Nierenfunktionsstörung (Niereninsuffizienz) leiden. Als Richtwert kann ein
      Serumkreatininwert über 3 mg/100 ml gelten.
Nebenwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel kann dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
    • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
      • Sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten
      • Häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten
      • Gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten
      • Selten: weniger als 1 von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten
      • Sehr selten: weniger als 1 von 10.000 Behandelten, oder unbekannt.
    • Mögliche Nebenwirkungen:
      • Gelegentlich: Übelkeit, Erbrechen, Magenschmerzen, Blähungen, Durchfall
      • Sehr selten: Gliederschmerzen
      • Diese Nebenwirkungen sind jedoch im allgemeinen vorübergehend und erfordern kein Absetzen des Arzneimittels.
    • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht hier angegeben sind.
Wechselwirkungen
  • Bei Einnahme/Anwendung von dem Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln:
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Bislang sind keine Wechselwirkungen bekannt.

 

Schwangerschaftshinweise
Wechselwirkungen
  • Schwangerschaft und Stillzeit
    • Die Sicherheit einer Anwendung von dem Arzneimittel in der Schwangerschaft ist nicht belegt.
    • Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie das Arzneimittel daher nur auf Anordnung Ihres Arztes einnehmen.
    • Es ist nicht bekannt, ob der Wirkstoff aus dem Arzneimittel in die Muttermilch übergeht. Sie sollten daher während der Stillzeit nur auf Anordnung Ihres Arztes einnehmen.
    • Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

 

Hinweise
  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme/Anwendung von dem Arzneimittel ist erforderlich:
    • Für den Einsatz bei Kindern liegen bislang keine Daten vor.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
    • Bedingt durch die Erkrankung kann auch unter der Therapie mit dem Arzneimittel Ihre Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen und zur Bedienung von Maschinen beeinträchtigt sein.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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