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Das E-Rezept, auch in den Schreibweisen eRezept und e-Rezept gebräuchlich, beschreibt die elektronische Übermittlung von ärztlichen Verordnungen. Bereits ab Juli 2021 soll das E-Rezept eingeführt werden und allmählich das rosa Papierrezept ablösen. Ab Januar 2022 soll der Einsatz des E-Rezepts dann bundesweit für gesetzlich Versicherte und verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend sein. Diese Übergangsphase soll einen reibungslosen Ablauf ermöglichen. In unserem Artikel finden Sie im Folgenden alles, was Sie über das digitale Rezept wissen sollten. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte schon einmal kurz zusammengefasst:
Wie funktioniert das E-Rezept?
Welche Vorteile bietet das E-Rezept?
Wo gibt es das E-Rezept bereits?
Wie ist das mit dem Datenschutz?
In drei einfachen Schritten können Sie das E-Rezept einlösen:
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Schritte, wie das E-Rezept funktioniert, genauer ein.
Im ersten Schritt ändert sich noch wenig für Sie. Ihr Arzt verschreibt Ihnen das Medikament und gibt die Daten hierzu elektronisch in sein Verwaltungssystem ein. Das Rezept wird vom Arzt sicher und digital mit seinem Heilberufsausweis unterschrieben. Die Rezeptdaten werden dann auf der Telematikinfrastruktur, welche alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens miteinander vernetzt, gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt und können nur vom Patienten und berechtigten Apotheken abgerufen werden.
Bei der Rezeptausstellung wird zugleich ein QR-Code generiert. Mit diesem QR-Code, welcher die kodierten Daten binär darstellt, können die Daten abgerufen werden. Sie haben nun zwei Möglichkeiten für den Erhalt:
Das Abrufen der Rezeptdaten über die Rezept-App bietet den Vorteil, dass Sie mithilfe eines Verzeichnisdienstes eine Apotheke nach verschiedenen Suchkriterien finden und die Verfügbarkeit Ihres Medikaments anfragen können. Mit nur wenigen Klicks können Sie das Rezept der gewünschten Apotheke zuweisen und Ihr verschriebenes Medikament kann schon für Sie zurückgelegt beziehungsweise Ihnen per Post oder per Botendienst geliefert werden.
In der stationären Apotheke können Sie den QR-Code auf dem ausgedruckten Papierrezept oder der Rezept-App einfach dem Apotheker zeigen. Der Apotheker scannt den QR-Code nun ab und erhält die verschlüsselten Rezeptdaten, welche sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert sind.
Wenn Sie das E-Rezept in einer Online-Apotheke einlösen möchten, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Das E-Rezept erleichtert sogar die Abwicklung, da nicht wie bisher das rote Papierrezept erst per Post versendet werden muss. Über die App weisen Sie Ihr Rezept einfach der gewünschten Online-Apotheke zu. Die Online-Apotheke erhält so automatisch die Rezeptdaten und Sie bekommen Ihr verschriebenes Medikament bequem nach Haus geliefert. Die Lieferzeit kann auf diese Weise signifikant verkürzt werden.
Der einfache Weg von der Verschreibung des elektronischen Rezepts bis zum Erhalt des Medikaments bietet viele Vorteile für Sie:
Das E-Rezept wird für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein und bildet einen wichtigen Baustein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zusammen mit der elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Medikationsplan soll das E-Rezept den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern.
Nicht nur die Medikamentenbestellung wird durch das E-Rezept einfacher und bequemer, sondern zugleich können alle E-Rezepte mit dem elektronischen Medikationsplan verknüpft werden, sodass beispielsweise Wechselwirkungen schneller erkannt werden können. Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden somit Informationen über den Patienten und dessen Medikation gebündelt und können vom Apotheker oder Arzt abgerufen werden. Wichtig ist natürlich, dass die Hoheit über die gesammelten Daten immer beim Patienten liegt. In diesem Sinne kann sich in den folgenden Jahren vieles für den Patienten ändern.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ändert sich beim Abrechnungsverfahren für Sie nichts. Wie bisher erfolgt die Abrechnung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auch direkt zwischen der Apotheke und der Krankenkasse. Sie müssen hier also nichts weiter beachten.
Zunächst werden die Änderungen im Rahmen des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) nur Rezepte betreffen, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine Lösung, um auch Privatrezepte einzubinden, wird aktuell noch ausgearbeitet.
Manche Länder sind schon weiter wie Deutschland und haben das E-Rezept bereits vor einigen Jahren eingeführt. In Deutschland gibt es bisher nur räumlich begrenzte Modellprojekte, die zur Entwicklung der E-Rezept-Technologie beitragen können.
Seit April 2020 kann ein elektronisches Rezept schon in Deutschland ausgestellt werden, jedoch nur vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Patienten haben dort die Möglichkeit, eine Videosprechstunde zu nutzen und bei Bedarf ein elektronisches Rezept zu erhalten. Das E-Rezept ersetzt dabei das gebräuchliche Papierrezept und lässt sich in dem eigens erschaffenen eRezept-Portal „MORE – Mein Online-Rezept“ verwalten. Durch die Verknüpfung von Videosprechstunde und E-Rezept könnten sich Patienten in Hessen bereits Wege und Wartezeiten sparen. Außerdem konnten sie so den Kontakt zu anderen Personen im Wartebereich vermeiden – was gerade in Corona-Zeiten sinnvoll sein kann.
In manchen Ländern der europäischen Union wurde das E-Rezept bereits eingeführt. 17 EU-Länder (Stand 2019) nutzen das E-Rezept bereits, wie zum Beispiel die Niederlande oder Großbritannien.
Es ist wichtig, dass niemand ohne Ihre Zustimmung Ihre Daten auslesen und verwerten kann, deshalb muss die App und das E-Rezept den höchsten Datenschutzstandards entsprechen. Die gematik GmbH entwickelt derzeit eine technische Infrastruktur, die es Hackern und potenziellen Angreifern nicht erlaubt, die Daten einzusehen. Die Daten werden nur verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem vertrauenswürdigen Rechenzentrum stehen werden. Selbst die Betreiber können die Daten nicht einsehen. Um den Schutz sicherzustellen, wird die verwendete Technologie regelmäßig von internen und externen Experten überprüft.
Es soll zuerst eine Übergangszeit geben, bei dem beide Varianten im Umlauf sind und vom Arzt ausgestellt werden können. Dauerhaft soll das E-Rezept aber das rosa Papierrezept ablösen.
Die Patienten haben aber auch die Möglichkeit, das E-Rezept ausgedruckt zu erhalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch Menschen ohne Smartphone das E-Rezept nutzen können.