Reimporte

Reimport Arzneimittel sind Original-Arzneimittel, die zu günstigeren Preisen angeboten werden können

Das ist möglich durch ein Preisgefälle innerhalb der EU. Reimporte sind Arzneimittel, die vom Hersteller für einen ausländischen Markt bestimmt sind, dort aber von speziellen Importhändlern aufgekauft und in Deutschland auf den Markt gebracht werden. Das Originale Arzneimittel wird z.B. aus Griechenland zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland erworben und dann in Deutschland unter dem Preis des identischen Arzneimittels, das für den deutschen Markt bestimmt ist, verkauft. Vor dem Verkauf wird das "ausländische" Arzneimittel für Deutschland umetikettiert und die Packungsbeilage getauscht, so dass sie für den deutschen Patienten nutzbar sind.

Letztendlich ist aber der Inhalt des Reimport-Arzneimittels mit dem Nicht-Reimport ídentisch. Wer den günstigeren Preis des Reimportes nutzen möchte und sich an den Vertriebswegen nicht stört, der kann das also ohne Risiko tun.

Wer mehr dazu lesen möchte findet weitere Infos in diese wikipedia Eintrag zu Importarzneimittel.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht

** Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.


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